Energiepolitisches Ziel der Heizkostenverordnung ist es, Mietern und Wohnungseigentümern einen größeren Anreiz
zu geben, sparsam mit Heizwärme und Warmwasser umzugehen, als dies bei der früheren reinen Pauschalabrechnung
der Fall war. Wer fühlt sich schon zum Energieeinsparen veranlasst, wenn er - wie bei einer pauschalen
Heizkostenverteilung nach qm Wohnfläche - für den Verbrauch des weniger energiebewussten Nachbarn mitbezahlen muss ?
In der Regel gilt: Je mehr sich die Heizkostenabrechnung am individuellen Verbrauch orientiert,
um so stärker ist der Anreiz zu sparsamer und rationeller Energieverwendung.
Dennoch ist eine Kostenverteilung zu 100% nach dem individuellen Verbrauch zwar zulässig - soweit dies
vereinbart wird -, nicht aber vorgeschrieben. Die Verordnung lässt dem Gebäudeeigentümer vielmehr durch die
Wahl des Verteilungsschlüssels - im Rahmen einer Bandbreite - bewusst hinreichenden Spielraum, auch individuellen
Besonderheiten (wie Bausubstanz, unterschiedliche Nutzung oder größere Lageunterschiede) angemessen Rechnung zu tragen.
Das Ziel, einen wirksamen Anreiz zum Energieeinsparen zu geben, kann - wie die Erfahrungen zeigen - schon erreicht
werden, wenn die Heizkosten zu mindestens 50% nach dem individuellen Verbrauch verteilt werden.
Um Energieeinsparen wirksam anzureizen, ist es jedoch nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgeschrieben,
dass die Verbrauchsanteile ausschließlich mit physikalisch exakten Messgeräten ermittelt werden.
Die zu verteilenden Gesamtkosten werden ohnehin meist bis zur Hälfte nach einem eher pauschalen Maßstab
(z.B. nach der Wohnfläche) verteilt. Die Verordnung lässt daher auch die Verwendung von Heizkostenverteilern
nach dem Verdunstungsprinzip weiterhin zu; dabei spielen auch Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit eine Rolle.
Die verbrauchsorientierte Heizkostenabrechnung führt schließlich bei richtiger Handhabung in aller Regel
auch zu einer gerechteren Abrechnung. Sie trägt auf diese Weise dazu bei, Unstimmigkeiten zwischen Vermietern
und Mietern zu vermeiden.
Inzwischen wird kaum noch bestritten - und die bisherigen Einsparerfolge bestätigen es -, dass die Verordnung
ihre Ziele erreicht hat. Anfangs- bzw. Umstellungsschwierigkeiten sind mittlerweile weitgehend überwunden und
die weitaus überwiegende Mehrzahl der Beteiligten nimmt heute die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
nicht nur hin, sondern fordert sie als Regelabrechnung.
eddi24 hat es sich zum Ziel gesetzt, die durchgängig positiven Aspekte der Verordnung zu fördern.
Durch Bereitstellung modernster Informationstechnologie ermöglicht eddi24 eine exzellente Heizkostenabrechnung
zu konkurrenzlos geringen Kosten.